Ehrenordnung des VZV

Stand: 2014

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VZV-Ehrenmeister der deutschen Zwerghuhn
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Ernennungskriterien zum Titel ,,Meister der Zwerghuhnzucht im VZV”.

 

Bei der Auswahl der Kandidaten sind höchste Anforderungen zu stellen. Züchterische und organisatorische Leistungen stehen im Vordergrund. Darüber Hinaus sind menschliche und charakterliche Eigenschaften von besonderer Bedeutung.

 

Die Anzahl der ,,Meister der Zwerghuhnzucht im VZV” ist auf 100 Meister beschränkt. Die Vereine können jährlich nur einen Kandidaten vorschlagen.

 

Es können Züchterfreundinnen/Züchterfreunde vorgeschlagen werden, die das 55. Lebensjahr vollendet und eine mindestens 30-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in einem dem VZV angeschlossenen Verein haben. Darüber hinaus müssen nach den aufgeführten Bedingungen mindestens 120 Punkte erreicht werden.

 

Die Auszeichnungen erfolgen auf Antrag der Vereine (besonderes Formular). Über die Ernennung entscheidet der Vorstand des VZV.

 

 

Bedingungen

Nach folgendem Punktsystem wird die Bewertung der Angaben vorgenommen:

1 Punkt pro Jahr als aktives Mitglied in einem dem VZV angeschlossenen Verein.
 2 Punkte pro Jahr als 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Kassierer, 1. Schriftführer oder

Zuchtwart in den dem VZV angeschlossenen Vereinen, bei Sondervereinen

zähIen die Vorstandsjahre nur im Hauptverein. Gleichzeitige Mitgliedschaften

oder Vorstandstätigkeiten in mehreren Vereinen werden nur einmal gerechnet.

1 Punkt pro Jahr als Preisrichter für Zwerghühner (Gruppe D).
2 Punkte für Ausstellungsleiter einer Hauptsonderschau oder sonstiger Zwerghuhn-

schauen.

Bis 50 Punkte für besondere züchterische Leistungen und Ausstellungserfolge auf Bundes-

schauen.(1 Punkt — BB + SB + VZV-Band + Lipsia—Band; 2 Punkte Dt. Meister).

Bis 20 Punkte

 für schriftstellerische Tätigkeit in Form von Fachartikeln oder Schauberichten
in den Organen des BDRG, die nicht aus der Vorstandstätigkeit hervorgehen.

Bis 10 Punkte

für besondere Aktivitäten für die Zwerghuhnzucht (Fachvorträge, Auslands-

kontakte , Veranstaltungen für den VZV, Buchautor usw.).

Die Festsetzung der Punkte wird vom Vorstand des VZV vorgenommen.

 

Ablehnung eines Antrages

Das Erreichen der Punktzahl garantiert nicht gleichzeitig die Zustimmung zu der Auszeichnung. Eine Ablehnung wird dem Antragsteller ohne Begründung mitgeteilt.

 

Ehrung

Die Auszeichnung erfolgt durch Überreichung einer Ehrennadel und Urkunde möglichst im Rahmen einer Veranstaltung des VZV.

 

Anträge

Anträge sind mit der Jahresmeldung an den 1. Vorsitzenden des VZV zu senden.