Stand: 2014
Ernennungskriterien zum Titel ,,Meister der Zwerghuhnzucht im VZV”.
Bei der Auswahl der Kandidaten sind höchste Anforderungen zu stellen. Züchterische und organisatorische Leistungen stehen im Vordergrund. Darüber Hinaus sind menschliche und charakterliche Eigenschaften von besonderer Bedeutung.
Die Anzahl der ,,Meister der Zwerghuhnzucht im VZV” ist auf 100 Meister beschränkt. Die Vereine können jährlich nur einen Kandidaten vorschlagen.
Es können Züchterfreundinnen/Züchterfreunde vorgeschlagen werden, die das 55. Lebensjahr vollendet und eine mindestens 30-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in einem dem VZV angeschlossenen Verein haben. Darüber hinaus müssen nach den aufgeführten Bedingungen mindestens 120 Punkte erreicht werden.
Die Auszeichnungen erfolgen auf Antrag der Vereine (besonderes Formular). Über die Ernennung entscheidet der Vorstand des VZV.
Bedingungen
Nach folgendem Punktsystem wird die Bewertung der Angaben vorgenommen:
1 Punkt | pro Jahr als aktives Mitglied in einem dem VZV angeschlossenen Verein. |
2 Punkte |
pro Jahr als 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Kassierer, 1. Schriftführer oder
Zuchtwart in den dem VZV angeschlossenen Vereinen, bei Sondervereinen zähIen die Vorstandsjahre nur im Hauptverein. Gleichzeitige Mitgliedschaften oder Vorstandstätigkeiten in mehreren Vereinen werden nur einmal gerechnet. |
1 Punkt | pro Jahr als Preisrichter für Zwerghühner (Gruppe D). |
2 Punkte |
für Ausstellungsleiter einer Hauptsonderschau oder sonstiger Zwerghuhn-
schauen. |
Bis 50 Punkte |
für besondere züchterische Leistungen und Ausstellungserfolge auf Bundes-
schauen.(1 Punkt — BB + SB + VZV-Band + Lipsia—Band; 2 Punkte Dt. Meister). |
Bis 20 Punkte |
für schriftstellerische Tätigkeit in Form von Fachartikeln oder Schauberichten |
Bis 10 Punkte |
für besondere Aktivitäten für die Zwerghuhnzucht (Fachvorträge, Auslands- kontakte , Veranstaltungen für den VZV, Buchautor usw.). |
Die Festsetzung der Punkte wird vom Vorstand des VZV vorgenommen.
Ablehnung eines Antrages
Das Erreichen der Punktzahl garantiert nicht gleichzeitig die Zustimmung zu der Auszeichnung. Eine Ablehnung wird dem Antragsteller ohne Begründung mitgeteilt.
Ehrung
Die Auszeichnung erfolgt durch Überreichung einer Ehrennadel und Urkunde möglichst im Rahmen einer Veranstaltung des VZV.
Anträge
Anträge sind mit der Jahresmeldung an den 1. Vorsitzenden des VZV zu senden.