Bundestagung des Fachverbandes der Zwerghuhnzüchter-Vereine im BDRG

Jahresberichte 2020

Jahresbericht des Beisitzers für Kommunikation, Recht und Tierschutz

im Verband der Zwerghuhnzüchtervereine e.V. im BDRG

 

In Anbetracht der seit Monaten bestehenden Beschränkungen für alle Menschen in Deutschland und weltweit durch die Corona Pandemie könnte man fast vergessen, dass das vergangene Jahr in weiten Teilen seinen ganz normalen Verlauf genommen hat. Wir

wünschen uns alle, dass es bald wieder so sein wird.

 

Die vergangene Ausstellungssaison unter anderem mit dem 100 jährigen Jubiläum des VZV ist uns sicherlich allen in nachhaltiger Erinnerung geblieben. Viele Höhepunkte lassen uns gern zurückdenken und helfen uns allen diese schwere Zeit zu überstehen.

 

Selbstverständlich stand auch die vergangene Saison wieder unter der Beobachtung des Beirats für Tier- und Artenschutz im BDRG. Das jährlich durchgeführte Monitoring wurde im April diesen Jahres in einer Telefonkonferenz mit dem Tierschutzbeauftragten Dr. Michael Götz und den Beauftragten der LV und der Fachverbände erörtert. Zahlreiche Fortschritte zum Wohle der uns anvertrauten Rassen konnten vermeldet werden, aber leider auch einige Rückschritte. So wurde deutlich darauf hingewiesen, dass auf eine ausreichende Protuberanz bei den Haubenhühnern geachtet werden muss, welche erst für die notwendige Sichtfreiheit sorgt.

 

Auch der vom Wissenschaftlichen Geflügelhof erarbeitete und vom BDRG vorgeschriebene Umdrehtest bei den Landenten mit Haube sollte gewissenhaft beibehalten und konsequent auch bei den Landenten ohne Haube eingesetzt werden.

Hier bleibt ganz klar die Verantwortung der Züchterschaft gefragt.

 

Interessant war der Bericht von Dr. Götz über die gegenwärtig stattfindende Forschung an den Leistungshybriden der Wirtschaftsgeflügelzucht. Die enorm hohe Eierproduktion hat allem Anschein nach die Konsequenz, dass nahezu die gesamte Calciumproduktion des Körpers in die Entwicklung der Eierschalen fließt und dem Knochenbau der Tiere nicht mehr in dem notwendigen Umfang zur Verfügung steht. Völlig unterentwickelte Brustbeine sind beispielsweise die Folge. Hier bietet sich für unsere Rassen mit der geringeren Eierproduktion wieder eine echte Chance eine tierschutzgerechte Alternative zu sein. Dies sollten wir auf jeden Fall so kommunizieren.

 

Im Jahr 2013 ist es dem VZV mit der Unterstützung des BDRG gelungen, in den § 14 I 2 BauNVO, der Vorschrift über untergeordnete Nebenanlagen, den Begriff der Kleintiererhaltungszucht unterzubringen. Es war dabei unser erklärtes Ziel, dass damit der bisherigen Rechtsprechung, wonach in Wohngebieten höchstens ein Hahn und zehn bis zwanzig Hennen gehalten werden dürfen, eine Absage zu erteilen. Die Gerichte haben aber in mehreren Bundesländern trotz intensiver Diskussion den Standpunkt eingenommen, dass die Änderung der Vorschrift keine Änderung der Rechtslage bedeuten würde. Die Gerichte hielten an den genannten Zahlen fest.

 

Daraufhin haben eine Züchterin aus Bayern und ein Züchter aus Nordrhein-Westfalen mit der Unterstützung ihrer Familien und des BDRG bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Wahrung ihrer Grundrechte die Verfassungsbeschwerde erhoben. Gerügt

wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf dem eigenen Grundstück einer Freizeitbeschäftigung Rassegeflügelzucht nachzugehen. Der sehr ausführliche Schriftsatz mit unzähligen Anlagen über unsere Freizeitbeschäftigung und ihren Stellenwert auch für die biologische Vielfalt wurde im Januar 2018 bei dem Gericht fristgerecht eingereicht.

 

Leider muss ich nun heute, nach 2,5 Jahren mitteilen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Das Gericht hat das Recht, so vorzugehen. Es muss nicht über jede Verfassungsbeschwerde entscheiden, was angesichts der großen Zahl auch rein arbeitstechnisch nicht möglich wäre. Das Gericht muss auch den getroffenen Beschluss, dass die Sache nicht zur Entscheidung angenommen wird, nicht begründen. Die Enttäuschung ist aber umso größer, als sich das Gericht so lange Zeit genommen hat.

 

Dennoch danke ich den Beteiligten ausdrücklich für den Mut, diesen Schritt zu gehen. Auch innerhalb des VZV ist nun darüber in Ruhe nachzudenken, was wir nun unternehmen, um unser Hobby und unseren Auftrag zur Bewahrung von wertvollem Kulturgut zukunftssicher zu machen. Ich muss jedenfalls gegenwärtig feststellen, dass es von Seiten der Politik und der Verwaltung keine Anstalten gibt, unsere Sache tatkräftig und nicht nur mit Worten zu unterstützen.

 

Ich möchte allerdings keine Resignation hervorrufen in einer sowieso unsicheren Zeit. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir innerhalb des BDRG und des VZV die vorhandenen Kräfte erneut bündeln werden und für unsere Leidenschaft und unsere Überzeugungen kämpfen werden. In diesem Sinne hoffe ich zunächst einmal sehr auf eine Ausstellungssaison, die zwar von Beschränkungen belastet sein wird, aber dennoch den Zusammenhalt fördern wird.

 

Thomas Müller

Beisitzer für Kommunikation, Recht und Tierschutz